Meer nog: de eerste twee jaar rijden zijn zelfs veiliger wanneer de automobilist vrije begeleiding heeft gekregen dan wanneer hij tien uur les heeft gevolgd bij een erkend rij-instituut.
Verwondert me niet, die amper 10 uur les in de rijschool moet zowat 4 maal minder zijn als het gemiddelde in Duitsland (als het redelijk vlot verloopt en men slaagt bij de eerste keer).
In D is het absolute minimum bij wet: (vanaf 17 jaar)
- 24 uur theorie (24 x 45 minuten)
- 12 uur praktijk: 5 uur gewone wegen,
4 uur autobahn (ook > 130 kmh) , 3 uur bij donkerheid. (ook voor moto)[/quote]
Betreft die verplichte 12 praktijkuren, bvb
gevorderde praktijkuren 4 uur Autobahn (
Sonderfahrten),
hier een kort videofilmpje waar men 240 kmh teller rijdt op een rustige Autobahn en de rijervaring hoe men vanuit 240 km vertraagt en uitbolt...:(met ´kleine BMW´, lijkt me een jonge vrouw als rijleerling)
Men leert daar dus echt rijden en niet alleen hoe men door een rij-examen geraakt.
http://www.youtube.com/watch?v=9AQdbeVFdOs
Fahrschule 240 km/h / driving school @150mph on german Autobahn
Oei nu zijn ze geschokt in taffelland Be de BIVV op kop.
Wat uitleg waarom er soms eens
aangepast snel gereden wordt voor gevorderde leerlingen :
http://www.fahrtipps.de/fuehrerschein/sonderfahrten.php
Warum gibt es die Sonderfahrten?
In den achtziger Jahren hat der Gesetzgeber die Sonderfahrten in der Fahrschulausbildung eingeführt. Die Unfallzahlen der Fahranfänger sind besonders auf Autobahnen, Landstraßen und in den Nachtstunden überdurchschnittlich hoch; dort passieren auch die folgenschwersten Unfälle. Weil Fahrprüfungen früher meistens im Stadtverkehr gefahren wurden, wurde hauptsächlich in der Stadt ausgebildet. Die Situation ist heute anders: Fahrprüfungen sollen nur noch zur Hälfte innerhalb von Ortschaften stattfinden, die andere Hälfte geht über Bundes-, Land- und Kraftfahrstraßen sowie Autobahnen.
Die Sonderfahrten können nicht miteinander kombiniert werden und dürfen erst gegen Ende der Ausbildung durchgeführt werde. So ist es beispielsweise nicht gestattet, eine Autobahnfahrt, die im Dunkeln stattfindet, gleichzeitig als Autobahnfahrt und als Dunkelfahrt anzurechnen. Zwar ist es möglich, die erste Fahrstunde im Dunkeln zu absolvieren. Sie darf nur deshalb aber nicht als Sonderfahrt zählen, denn Sonderfahrten dürfen erst gegen Ende der Ausbildung stattfinden und fordern vom Fahrschüler schon die Beherrschung des Fahrzeugs und des Verkehrs. Die Sonderfahrten sind nicht dazu da, Mängel in der Grundausbildung wegzubügeln oder rückwärts Einparken und ähnliches zu trainieren. Das hat in der übrigen Ausbildung seinen Platz.
Was ist der Unterschied zwischen Sonderfahrten und Pflichtstunden?
Den Begriff »Pflichtstunden« gibt es offiziell gar nicht. Wenn nach Pflichtstunden gefragt wird, steht dahinter meist die Frage »wie viele Fahrstunden muss ich mindestens nehmen?«. Die Antwort ist nicht ganz einfach. Sonderfahrten sind, wie wir schon festgestellt haben, zusätzliche Fahrstunden. Es müssen also zuvor noch andere Ausbildungsteile stattgefunden haben (richtig: die Fahrstunden der Grundausbildung).
Fahrlehrer werden in der Ausbildung oft mit Aussagen der Schüler konfrontiert: »soundso viele Fahrstunden sind ja nur Pflicht«, aber dabei handelt es sich um ein Missverständnis. Eine Ausbildung, die nur aus den Sonderfahrten besteht, ist unsinnig und rechtswidrig. Zuerst muss gemäß der Fahrschüler-Ausbildungs-Ordnung die Grundausbildung erfolgreich stattfinden. Und die dauert eben so lange, »wie sie dauert«.
Wichtig beim Pkw- und Motorradführerschein:
• Grundausbildung plus mindestens 12 Sonderfahrten sind Pflicht!
Eine nach dieser Formel durchgeführte Minimal-Ausbildung könnte man aber noch nicht als gute Pkw-Schulung bezeichnen, denn sie trainiert weder das abschließende selbstständige Fahren im gemischten Verkehr, noch gibt es irgendwelche Prüfungsvorbereitungen.
Diese Sonderfahrten sind vorgeschrieben:
Korrekterweise muss es heißen: »mindestens vorgeschrieben« , weil je nach Ausbildungsbedarf des einzelnen Schülers der Fahrlehrer auch mehr Übungsstunden verordnen darf bzw. muss. Die Mindestanzahl der Sonderfahrten, die aber in keinem Fall unterschritten werden darf, ist für jede Klasse gesetzlich geregelt (Angaben in Fahrstunden zu 45 Minuten):
Klasse Überlandfahrten Autobahnfahrten Dunkelfahrten
A, A1, B 5 4 3
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